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| Wir möchten in der Zukunft Krankheitswellen gerne vermeiden und alle Kinder als auch die Familien sowie euch als Mitarbeiter: | Wir möchten in der Zukunft Krankheitswellen gerne vermeiden und alle Kinder als auch die Familien sowie euch als Mitarbeiter: | ||
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| Daher dürfen Kinder bei folgenden Krankheitssymptomen **nicht** in die KiTa kommen und müssen ggf. einem Arzt vorgestellt werden: | Daher dürfen Kinder bei folgenden Krankheitssymptomen **nicht** in die KiTa kommen und müssen ggf. einem Arzt vorgestellt werden: | ||
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| * **Kopflausbefall**: | * **Kopflausbefall**: | ||
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| + | * **Fadenwürmer / Spühlwürmer / jeder Wurmbefall**: | ||
| * **Rote, entzündete Augen** und **verstärkter Tränenfluss**: | * **Rote, entzündete Augen** und **verstärkter Tränenfluss**: | ||
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| - | Über die **Abholung** (und morgendliche Annahme) und somit die **[[users:kitafaehigkeit|Kitafähigkeit]]** des Kindes // | + | Über die **Abholung** (und morgendliche Annahme) und somit die **[[kitafaehigkeit|Kitafähigkeit]]** des Kindes // |
| - | Eventuell von Eltern eingereichte sogenannte " | + | Eventuell von Eltern eingereichte |
| Es gibt sicherlich Fälle, in denen das gleiche Kind in einem sehr kurzen Zeitraum sehr häufig erkrankt oder sich der Genesungsprozess sehr lange gestaltet. Einer eventuell aufkommende Ungeduld seitens der Eltern ist mit wertschätzender Umsicht und gleichzeitiger eigener Rollenklarheit (Hausrecht) zu begegnen. | Es gibt sicherlich Fälle, in denen das gleiche Kind in einem sehr kurzen Zeitraum sehr häufig erkrankt oder sich der Genesungsprozess sehr lange gestaltet. Einer eventuell aufkommende Ungeduld seitens der Eltern ist mit wertschätzender Umsicht und gleichzeitiger eigener Rollenklarheit (Hausrecht) zu begegnen. | ||
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| + | ++++ Was steht dazu im Betreuungsvertrag? | ||
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| + | \\ //Aus dem Betreuungsvertrag:// | ||
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| + | **§ 3 Erkrankung des Kindes ** \\ | ||
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| + | 1. Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Einrichtungsleitung umgehend zu melden. Ferner ist die Kita ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind aus anderen Gründen die SpielRaum Kita nicht besuchen kann. | ||
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| + | 2. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit gemäß des Infektionsschutzgesetzes leiden, dürfen die SpielRaum Kita nicht besuchen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen (amts-)ärztlichen Zustimmung. Desgleichen bedarf es einer (amts-) ärztlichen Entscheidung, | ||
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| + | 3. Nach längerer Abwesenheit außerhalb der Ferien- oder Schließzeiten kann der Träger eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung verlangen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn aus einer Krankschreibung der Ärztin / des Arztes Beginn und Ende der Erkrankung hervorgehen. | ||
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| + | 4. Durch die Zahlung der gesetzlichen Kostenbeteiligung wird für ein entschuldigt fehlendes Kind der Platz in der Tageseinrichtung für den Monat freigehalten, | ||
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| + | 5. Fehlt das Kind unentschuldigt, | ||
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| + | 6. Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, | ||
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| + | 7. Im Zweifelsfall entscheidet das Kita-Personal vor Ort über die Kitafähigkeit des Kindes, so lange keine ärztliche oder sonstige behördliche Stellungnahme vorliegt. | ||
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| + | 8. Das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß „ §34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ wurde den Personensorgeberechtigten erläutert und ausgehändigt. | ||
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| + | Stand: Feb 2024 | ||
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