Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| elternvertretung [2023/09/06 16:43] – burmeister | elternvertretung [2026/09/18 10:48] (aktuell) – [Konkret im SpielRaum Perlentaucher] burmeister | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| ====== Elternvertretung in den SpielRaum-Kitas ====== | ====== Elternvertretung in den SpielRaum-Kitas ====== | ||
| + | ===== Konkret im SpielRaum Perlentaucher ===== | ||
| + | {{ : | ||
| + | |||
| ===== Kurzüberblick ===== | ===== Kurzüberblick ===== | ||
| Zeile 72: | Zeile 75: | ||
| Was macht der Elternausschuss? | Was macht der Elternausschuss? | ||
| - | * Listenpunkt | + | * Im Elternausschuss treffen sich alle |
| Elternvertreter*innen | Elternvertreter*innen | ||
| - | * Listenpunkt | + | * Hier können alle Themen besprochen |
| und ausgetauscht werden, die den | und ausgetauscht werden, die den | ||
| Elternvertreter*innen unter | Elternvertreter*innen unter | ||
| den Nägeln brennen | den Nägeln brennen | ||
| - | * Listenpunkt | + | * Wichtige Themen, die z.B. die Mehrheit |
| betreffen, können für den Kita-Ausschuss | betreffen, können für den Kita-Ausschuss | ||
| geplant werden | geplant werden | ||
| Zeile 165: | Zeile 168: | ||
| - | Gesetzlich wird die Elternbeteiligung im KitaFög unter § 14 geregelt. | + | [[https:// |
| - | § 14 | + | |
| - | Elternbeteiligung | + | |
| - | (1) In Tageseinrichtungen ist die Zusammenarbeit des Fachpersonals mit den Eltern zu gewährleisten. Die Fachkräfte sind verpflichtet, | + | |
| - | (2) Die Eltern sind in Fragen der Konzeption und deren organisatorischer und pädagogischer Umsetzung in der Arbeit der Tageseinrichtungen zu beteiligen. Hierzu gehören auch Maßnahmen oder Entscheidungen, | + | |
| - | (3) Die Eltern der Kinder einer Tageseinrichtung im Sinne von § 3 Abs. 2 und 3, in Einrichtungen mit mehr als 45 Kindern die Eltern der jeweiligen Gruppe, bilden die Elternversammlung. Jede Elternversammlung wählt für die Dauer eines Jahres bis zu zwei Elternvertreter oder Elternvertreterinnen und bis zu zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Elternausschuss gebildet, welcher sich aus den gewählten Elternvertretungen der Gruppen zusammensetzt. Bei Trägern mit mehr als einer Tageseinrichtung ist auf Wunsch der Elternversammlungen ein Elternbeirat zu bilden, für den jeder Elternausschuss, | + | |
| - | (4) Die Elternversammlungen, | + | |
| - | (5) Die Elternvertreter und Elternvertreterinnen einer Kindertageseinrichtung wählen spätestens bis Ende November eines Jahres aus ihrer Mitte eine Vertretung und eine Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss. Der Träger übermittelt die Namen und Anschriften der gewählten Personen dem jeweiligen Bezirkselternausschuss. | + | |
| - | (6) In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Kindertagesstättenausschuss gebildet, der an den wichtigen, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken hat. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, | + | |
| ===== weiterführende Informationen ===== | ===== weiterführende Informationen ===== | ||