notwendige_dokumente_fuer_betreuungsvertrag

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-====== Muss ich noch zusätzliche Dokumente beim Vertrag vorzeigen oder mitbringen? ====== 
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-Ja, das müssen Sie tatsächlich. Es handelt sich hierbei um zwei Dokumente, die Sie noch vorlegen müssen. 
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-===== 1. Masernimmunität ===== 
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-Seit 2020 müssen alle Kinder, die in die Kita gehen möchten gegen Masern immun sein.  
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-Diese Immunität kann durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: 
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-  * Impfpass (in dem eine Masernimpfung bzw. zwei vermerkt wurden) 
-  * Immunitätsnachweis 
-  * Kontraktionsnachweis 
-  * Nachweis einer offiziellen Stelle, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt 
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-Bitte legen Sie eine dieser Dokumente bei, wenn Sie einen Betreuungsvertrag machen. Gern können Sie den Bescheid per Mail (dieser wird danach sofort gelöscht) senden, eine Kopie des Nachweises dem Betreuungsvertrag beilegen oder den Nachweis persönlich vorlegen. Es kann sein, dass Ihr Kind erst eine Impfung hat, das ist nicht schlimm, denn wenn Sie Ihr Kind mit einem Jahr zu uns in die Kita bringen, kann dieses erst eine Impfung haben, da die zweite Impfung erst im zweiten Lebensjahr vorgenommen werden kann. Bitte denken Sie aber daran, dass Sie den Impfpass erneut vorlegen, wenn Sie die zweite Impfung haben machen lassen. 
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-Beachten Sie: Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen, können wir keinen Betreuungsvertrag mit Ihnen abschließen. 
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-{{ :informationen-kitas.pdf |Weitere Information zu diesem Thema können Sie hier finden.}}  
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-===== 2. Kitafähigkeitsbescheinigung / Kitatauglichkeitsbescheinigung / ärztliche Bescheinigung ===== 
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-Diese Bescheinigung ist ebenfalls eine Voraussetzung, dass Sie mit Ihrem Kind die Eingewöhnung beginnen können. Sie sagt aus, dass Ihr Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten und der Impfstatus aktuell ist bzw eine Impfberatung stattgefunden hat. Nur mit dieser Bescheinigung kann Ihr Kind die Kita besuchen. 
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-Das Dokument müssen Sie nicht beim Vertrag mitgeben. Bitte geben Sie dieses am ersten Tag der Eingewöhnung in der Kita ab. Die Bescheinigung sollte an diesem Tag noch so "jung" sein wie möglich. Sie sollte höchstens 7 Tage alt sein, wenn Sie die Eingewöhnung beginnen. 
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-Diese Bescheinigung können Sie bei Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin bekommen, aber es kann sein, dass die Praxis eine Gebühr für dieses Dokument verlangt. 
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-**Gesetzliche Grundlage:** Infektionsschutzgesetz - IfSG §34, Abs 10a: 
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-''Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.'' 
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  • von gausepohl