====== Umgang mit Krankheiten ====== Wir möchten in der Zukunft Krankheitswellen gerne vermeiden und alle Kinder als auch die Familien sowie euch als Mitarbeiter:innen besser vor Infektionen schützen.\\ Daher dürfen Kinder bei folgenden Krankheitssymptomen **nicht** in die KiTa kommen und müssen ggf. einem Arzt vorgestellt werden: * **Verdacht auf ansteckende Infektionskrankheiten** gem. Infektionsschutzgesetz 34 Abs. 5 Satz 2 (Dieses Blatt wurde bei der Anmeldung besprochen) * **Kinderkankheiten** wie Masern, Mumps, Windpocken, etc. * **Fieber** ab 38°C: Das Kind darf die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn es **48h fieberfrei** ist. * **Durchfall/ Erbrechen/ Übelkeit**: Leidet das Kind an Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen, muss es zunächst zuhause bleiben. Die Kita darf es erst wieder besuchen, wenn es **48h frei von Symptomen** ist. * **Abgeschlagenheit/ Erschöpfung** oder **ungewöhnliche Müdigkeit** * Bei **notwendiger Medikamentengabe**: Das KiTa-Personal darf keine Medikamente verabreichen. * **Kopflausbefall**: Das Kind darf die Kita nach erfolgreicher Behandlung wieder besuchen. * **Fadenwürmer / Spühlwürmer / jeder Wurmbefall**: Das Kind darf die Kita nach erfolgreicher Behandlung wieder besuchen. * **Rote, entzündete Augen** und **verstärkter Tränenfluss**: Das Kind darf die Kita nach erfolgreicher Behandlung und nach Abklingen der Symptome wieder besuchen. * **Eitriger (grüner) Schnupfen** über mehrere Tage: Das Kind darf die Kita nach erfolgreicher Behandlung und nach abklingen der Symptome wieder besuchen. * **Bronchitits** * **Unabgeklärte Hautausschläge** aller Art: Kind darf die Einrichtung wieder besuchen, wenn Attest vom Arzt vorliegt. * **Herpes**: Handelt es sich um eine offene Form von Herpes, darf ihr Kind die KiTa erst dann wieder besuchen, wenn die Symptome abgeheilt sind. Erkrankt das Kind //während der Betreuungszeit//, werden die Personensorgeberechtigten durch das Kita- Personal davon in Kenntnis gesetzt. Die Personensorgeberechtigten haben dann Sorge zu tragen, dass das Kind schnellstmöglich aus der Einrichtung abgeholt wird. Über die **Abholung** (und morgendliche Annahme) und somit die **[[kitafaehigkeit|Kitafähigkeit]]** des Kindes //entscheidet die zuständige pädagogische Fachkraft//, ggf. im 4-Augen-Prinzip. Eventuell von Eltern eingereichte **sogenannte "ärztliche Gesundschreibungen" haben keine Relevanz**. Diese dürfen laut Gesundheitsamt im Bezirk Mitte von den Ärzt:innen nicht mehr ausgestellt werden. Vorgelegte Bescheinigungen können somit lediglich eine Hilfe bei der Entscheidungsfindung sein. Es gibt sicherlich Fälle, in denen das gleiche Kind in einem sehr kurzen Zeitraum sehr häufig erkrankt oder sich der Genesungsprozess sehr lange gestaltet. Einer eventuell aufkommende Ungeduld seitens der Eltern ist mit wertschätzender Umsicht und gleichzeitiger eigener Rollenklarheit (Hausrecht) zu begegnen. {{:users2:achtungszeichen.png?60 |}} \\ ++++ Was steht dazu im Betreuungsvertrag? | ### \\ //Aus dem Betreuungsvertrag:// \\ **§ 3 Erkrankung des Kindes ** \\ \\ 1. Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Einrichtungsleitung umgehend zu melden. Ferner ist die Kita ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind aus anderen Gründen die SpielRaum Kita nicht besuchen kann. 2. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit gemäß des Infektionsschutzgesetzes leiden, dürfen die SpielRaum Kita nicht besuchen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen (amts-)ärztlichen Zustimmung. Desgleichen bedarf es einer (amts-) ärztlichen Entscheidung, ob die Kinder, die krankheits- und ansteckungsverdächtig sind oder Krankheitserreger ausscheiden, ohne selbst krank zu sein, die SpielRaum Kita besuchen dürfen. Ferner bedarf es einer amtsärztlichen Entscheidung, ob die Geschwister der in Satz 1 und 3 genannten Kinder die SpielRaum Kita besuchen dürfen. 3. Nach längerer Abwesenheit außerhalb der Ferien- oder Schließzeiten kann der Träger eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung verlangen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn aus einer Krankschreibung der Ärztin / des Arztes Beginn und Ende der Erkrankung hervorgehen. 4. Durch die Zahlung der gesetzlichen Kostenbeteiligung wird für ein entschuldigt fehlendes Kind der Platz in der Tageseinrichtung für den Monat freigehalten, der auf den Monat folgt, in dem das Kind letztmalig in der Tageseinrichtung anwesend war. Die Freihaltezeit kann auf Antrag der Personensorgeberechtigten in begründeten Ausnahmefällen (vorrangig in Krankheitsfällen) mit Zustimmung des Trägers verlängert werden. Wird die Frist nach Satz 1 oder Satz 2 überschritten, liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung im Sinne der §7, Abs. 4 vor und der Platz kann anderweitig belegt werden. 5. Fehlt das Kind unentschuldigt, ist der Träger gemäß § 4 Abs. 11 VOKitaFöG verpflichtet, ab dem zehnten Tag des unentschuldigten Fehlens das Jugendamt zu informieren. Auch in anderen Fällen der längerfristigen Nichtnutzung oder teilweisen Nutzung der finanzierten Förderung ist der Träger zur Information des Jugendamtes verpflichtet. Unter einer längerfristigen Nichtnutzung ist dabei ein entschuldigtes (nachvollziehbar begründetes) Fehlen zu verstehen, das länger als sieben Wochen andauert, § 3 Abs. 12 RV Tag. 6. Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, werden die Personensorgeberechtigten durch das Kita-Personal davon in Kenntnis gesetzt. Die Personensorgeberechtigten haben dann Sorge zu tragen, dass das Kind schnellstmöglich aus der Einrichtung abgeholt wird. Wird ein Kind nicht abgeholt, so muss es vom Kita-Personal – ggf. auf Kosten der Personensorgeberechtigten – in ärztliche Versorgung oder in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden. 7. Im Zweifelsfall entscheidet das Kita-Personal vor Ort über die Kitafähigkeit des Kindes, so lange keine ärztliche oder sonstige behördliche Stellungnahme vorliegt. 8. Das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß „ §34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ wurde den Personensorgeberechtigten erläutert und ausgehändigt. Stand: Feb 2024 ### ++++