Unser Träger ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen, bei einer Gefährdung des Kindeswohls, zu ergreifen, gemäß § 8a SGB VIII. Durch eine transparente und gegenseitig wertschätzende Zusammenarbeit zwischen den Eltern und Erzieher:innen entsteht eine Vertrauensbasis. Sie dient dazu, offen und sachlich über eventuelle Probleme zu sprechen und geeignete Lösungsansätze zu erarbeiten.
Durch gezielte Beobachtungen und Dokumentationen anhand von Beobachtungsbögen können schon Kleinigkeiten erkannt, im Team besprochen und wenn möglich behoben werden.
Wir haben ein Kinderschutzkonzept, zu dem alle Mitarbeiter:innen geschult werden. Das aktuelle Kinderschutzkonzept der GenerationenRaum gGmbH und SpielRaum Kindertagesstätten Berlin gGmbH findest Du hier.
Sämtliche Anlagen findest Du hier: nextCloud\Team-Leseordner\2_Konzepte\Kinderschutzkonzept
Das hier ist der Leitfaden zum Konzept:
Du hast gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung beobachtet…was heißt das eigentlich?
Kindeswohlgefährdung ist laut Definition: Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder dessen Vermögen durch Handeln oder Unterlassen gefährdet ist.
Man sollte sich in diesem Zusammenhang zur besseren Einschätzung drei Fragen stellen:
Gewichtige Anhaltspunkte sind laut Definition: Informationen oder konkrete Beobachtungen, die den Verdacht nahe legen, dass es Kindern im Sinne einer Gefährdung nicht gut gehen könnte und/ oder sie Schutz und Hilfe benötigen.
Folgende Schritte sind zu gehen, wenn Du gewichtige Anhaltspunkte wahrnimmst:
Ihr könnt eine Gefährdung nicht ausschließen?
5. Kontaktiert die pädagogische Koordination. Diese wird Euch behilflich sein bei den nächsten Schritten z.B. bei der Hinzuziehung einer trägerexternen insoweit erfahrenen Fachkraft, die eingeladen wird, um Euch zu beraten.
Ist Gefahr im Verzug? Gefahr für Leib und Leben? Überspringe alle diese Schritte und rufe die Polizei – informiere das Jugendamt!
Das weitere Vorgehen ergibt sich aus der Gefährdungseinschätzung. Es handelt sich um eine akute Kindeswohlgefährdung. Dann sind das die nächsten Schritte:
Es handelt sich um eine latente Kindeswohlgefährdung mit klarem Hilfebedarf:
Das Wohl des Kindes ist durch eine/n Mitarbeitenden gefährdet?
Diese Fragen sollte man sich stellen:
Folgende Schritte sollten unternommen werden, wenn mindestens Frage 2 und 3 mit einem klaren Ja beantwortet werden.
Nächste Möglichkeiten sind (wenn es sich nicht um gravierendes Fehlverhalten handelt):
4. Das kollegiale Gespräch. Das beobachtete Fehlverhalten ist klar zu benennen. Mögliche Ursachen dafür sind auszumachen und Maßnahmen zu vereinbaren, um eine Wiederholung auszuschließen.
5. Das Gespräch mit dem Kind suchen und sich entschuldigen.
Handelt es sich um wiederholtes, schwerwiegendes Fehlverhalten?
Die ersten drei Schritte von oben sind zu gehen. Die Kitaleitung informiert den Träger/ die pädagogische Koordination und wird mit diesem/r die weiteren Schritte planen.