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Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden unserer Kita unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet: Informationen, die im Rahmen der Arbeit über Kinder, Familien oder Kolleg:innen bekannt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden – weder mündlich noch schriftlich oder digital.

Was unterliegt der Schweigepflicht?

Umgang mit sensiblen Daten

Wichtiger Hinweis

Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Bitte achte bei Gesprächen mit Eltern, Kolleg:innen oder Dritten stets auf einen vertraulichen Rahmen.