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Allergien und Unverträglichkeiten
Allergien und Unverträglichkeiten von Kindern müssen in unserer Kita ärztlich attestiert sein, damit wir sie bei der Betreuung und Verpflegung berücksichtigen können.
Ärztliche Bestätigung notwendig
- Nur Allergien oder Unverträglichkeiten, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sind, werden berücksichtigt.
- Von Eltern selbst diagnostizierte oder vermutete Unverträglichkeiten (z. B. „Wir glauben, unser Kind verträgt kein Gluten“) können nicht berücksichtigt werden.
- In diesen Fällen informieren wir die Eltern freundlich darüber, dass eine ärztliche Abklärung notwendig ist, wenn Rücksichtnahme in der Kita gewünscht wird.
Kommunikation und Kennzeichnung
- Liegt ein ärztliches Attest vor, erfolgt eine Absprache mit der Küche über die entsprechenden Lebensmittel oder Zubereitungsarten.
- Alle Betreuungspersonen, auch Praktikant:innen und ggf. einspringende Mitarbeitende aus anderen Kitas, müssen informiert werden.
- Im Essensraum wird gut sichtbar ein Zettel mit dem Vornamen des Kindes und einem deutlichen Hinweis angebracht, z. B.:
→ *„Achtung: Henry verträgt keine Laktose (enthalten in Milchprodukten aller Art).“*
- Wenn es sich um eine Hautunverträglichkeit handelt (z. B. gegenüber Seife oder Cremes), erfolgt die Kennzeichnung im Badezimmer, z. B.:
→ *„Achtung: Isabelle verträgt die Seife XY nicht.“*
Datenschutz beachten
- Aus Datenschutzgründen verwenden wir nur den Vornamen des Kindes.
- Die Hinweise dürfen nicht fotografiert oder nach außen kommuniziert werden.