allergien_und_unvertraeglichkeiten

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Allergien und Unverträglichkeiten

Allergien und Unverträglichkeiten von Kindern müssen in unserer Kita ärztlich attestiert sein, damit wir sie bei der Betreuung und Verpflegung berücksichtigen können.

  • Nur Allergien oder Unverträglichkeiten, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sind, werden berücksichtigt.
  • Von Eltern selbst diagnostizierte oder vermutete Unverträglichkeiten (z. B. „Wir glauben, unser Kind verträgt kein Gluten“) können nicht berücksichtigt werden.
  • In diesen Fällen informieren wir die Eltern freundlich darüber, dass eine ärztliche Abklärung notwendig ist, wenn Rücksichtnahme in der Kita gewünscht wird.
  • Liegt ein ärztliches Attest vor, erfolgt eine Absprache mit der Küche über die entsprechenden Lebensmittel oder Zubereitungsarten.
  • Egal, wem die Unvertäglichkeit bekannt wird, pädagogische Koordination, Erzieher:in, Küchenkraft: Die Info muss sofort weitergegeben werden an die Leitung und das betreuende Team. Bitte nie darauf verlassen, dass die Eltern oder gar das Kind das schon an allen wichtigen Stellen ansprechen.
  • Alle Betreuungspersonen, auch Praktikant:innen und ggf. einspringende Mitarbeitende aus anderen Kitas, müssen informiert werden.
  • Im Essensraum wird gut sichtbar ein Zettel mit dem Vornamen des Kindes und einem deutlichen Hinweis angebracht, z. B.:

→ *„Achtung: Henry verträgt keine Laktose (enthalten in Milchprodukten aller Art).“*

  • Wenn es sich um eine Hautunverträglichkeit handelt (z. B. gegenüber Seife oder Cremes), erfolgt die Kennzeichnung im Badezimmer, z. B.:

→ *„Achtung: Isabelle verträgt die Seife XY nicht.“*

  • Aus Datenschutzgründen verwenden wir nur den Vornamen des Kindes.
  • Die Hinweise dürfen nicht fotografiert oder nach außen kommuniziert werden.
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  • Zuletzt geändert: 2025/07/15 12:18
  • von ulbu