allergien_und_unvertraeglichkeiten

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Allergien und Unverträglichkeiten

Schon im Ki­ta-Al­ter tre­ten ver­schie­de­ne Al­ler­gie­ar­ten auf. Zu den häu­figs­ten Aus­lö­sern zäh­len be­stimm­te Le­bens­mit­tel (z. B. Milch, Ei, Wei­zen, Nüs­se), Pol­len (Heu­schnup­fen), Tier­haa­re, In­sek­ten­gif­te und Haus­staub­mil­ben. Die­se Al­ler­gien äu­ßern sich auf un­ter­schied­li­che Wei­se: Ty­pisch sind et­wa Haut­re­ak­tio­nen (Rö­tung, Aus­schlag, Juck­reiz), Atem­wegs­be­schwer­den wie Schnup­fen, Nie­sen und Hus­ten oder Ver­dau­ungs­pro­ble­me nach dem Es­sen. Im Ex­trem­fall kann es so­gar zu Atem­not und Kreis­lauf­pro­ble­men (al­ler­gi­scher Schock) kom­men.

Allergien und Unverträglichkeiten von Kindern müssen in unserer Kita ärztlich attestiert sein, damit wir sie bei der Betreuung und Verpflegung berücksichtigen können.

Wir betreuen in unseren Einrichtung immer mal wieder Kinder mit einer Anaphylaxie. Darunter versteht man die schwerste Form einer akuten allergischen Sofortreaktion, die potenziell lebensbedrohlich sein kann und sofortiges Handeln erfordert. Mehr dazu findest du im Bereich „Teilhabe & Inklusion“, weil es sich bei dieser Diagnose meist um Kinder mit einem Anspruch auf einen erhöhten bzw. wesentlich erhöhten Förderbedarf handelt. Mehr dazu findest du hier: Teilhabe_Inklusion

Lebensmittelallergie

Insektengifte

Medikamente/ Wirkstoffe

  • Nur Allergien oder Unverträglichkeiten, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sind, werden berücksichtigt.
  • Von Eltern selbst diagnostizierte oder vermutete Unverträglichkeiten (z. B. „Wir glauben, unser Kind verträgt kein Gluten“) können nicht berücksichtigt werden.
  • In diesen Fällen informieren wir die Eltern freundlich darüber, dass eine ärztliche Abklärung notwendig ist, wenn Rücksichtnahme in der Kita gewünscht wird.
  • Liegt ein ärztliches Attest vor, erfolgt eine Absprache mit der Küche über die entsprechenden Lebensmittel oder Zubereitungsarten.
  • Egal, wem die Unvertäglichkeit bekannt wird, pädagogische Koordination, Erzieher:in, Küchenkraft: Die Info muss sofort weitergegeben werden an die Leitung und das betreuende Team. Bitte nie darauf verlassen, dass die Eltern oder gar das Kind das schon an allen wichtigen Stellen ansprechen.
  • Alle Betreuungspersonen, auch Praktikant:innen und ggf. einspringende Mitarbeitende aus anderen Kitas, müssen informiert werden.
  • Im Essensraum wird gut sichtbar ein Zettel mit dem Vornamen des Kindes und einem deutlichen Hinweis angebracht, z. B.:

→ *„Achtung: Henry verträgt keine Laktose (enthalten in Milchprodukten aller Art).“*

  • Wenn es sich um eine Hautunverträglichkeit handelt (z. B. gegenüber Seife oder Cremes), erfolgt die Kennzeichnung im Badezimmer, z. B.:

→ *„Achtung: Isabelle verträgt die Seife XY nicht.“*

  • Aus Datenschutzgründen verwenden wir nur den Vornamen des Kindes.
  • Die Hinweise dürfen nicht fotografiert oder nach außen kommuniziert werden.

Quelle: Wichtelakademie 1)

Nicht je­de Re­ak­ti­on auf ein Le­bens­mit­tel ist ei­ne ech­te Al­ler­gie. Wich­tig ist der Un­ter­schied zwi­schen Nah­rungs­mit­tel­al­ler­gi­en und Le­bens­mit­tel­un­ver­träg­lich­kei­ten. Bei ei­ner Al­ler­gie re­a­giert das Im­mun­sys­tem über und kann selbst kleins­te Men­gen des Aus­lö­sers nicht to­le­rie­ren; bei ei­ner Un­ver­träg­lich­keit hin­ge­gen steckt nicht das Im­mun­sys­tem hin­ter den Be­schwer­den. Ein Bei­spiel: Ei­ne Lak­to­se-In­to­le­ran­z (Milch­zu­cker-Un­ver­träg­lich­keit) führt „nur“ zu Ver­dau­ungs­pro­ble­men, wäh­rend ei­ne Kuh­milch-Al­ler­gie hef­ti­ge im­mu­no­lo­gi­sche Symp­to­me wie Haut­aus­schlag oder Atem­not aus­lö­sen kann.
Ob ei­ne Al­ler­gie oder Un­ver­träg­lich­keit vor­liegt, lässt sich nur durch ei­ne ärzt­li­che Dia­gno­se si­cher fest­stel­len. El­tern soll­ten bei Ver­dacht un­be­dingt mit dem Kin­der­arzt Rück­spra­che hal­ten und ei­nen Al­ler­gie­test durch­füh­ren las­sen. Der Arzt kann da­bei die ge­naue Ur­sa­che er­mit­teln und ei­ne Be­schei­ni­gung aus­stel­len. In die­sem At­test wer­den al­le wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen fest­ge­hal­ten – et­wa wel­che Nah­rungs­mit­tel strikt ge­mie­den wer­den müs­sen, ob ein er­höh­tes Ana­phy­la­xie-Ri­si­ko be­steht und ob ein Not­fall­me­di­ka­ment (z. B. ein Ad­re­na­lin-Au­to­in­jek­tor) in der Ki­ta hin­ter­legt wer­den soll­te. Mit ei­ner sol­chen ärzt­li­chen Be­stä­ti­gung (oft auch Al­ler­gie­pass ge­nannt) ist si­cher­ge­stellt, dass die Ki­ta ge­nau über die Al­ler­gie bzw. Un­ver­träg­lich­keit des Kin­des in­for­miert ist und ent­spre­chen­de Vor­keh­run­gen tref­fen kann.


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  • Zuletzt geändert: 2026/02/27 14:03
  • von werner