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Allergien und Unverträglichkeiten
Schon im Kita-Alter treten verschiedene Allergiearten auf. Zu den häufigsten Auslösern zählen bestimmte Lebensmittel (z. B. Milch, Ei, Weizen, Nüsse), Pollen (Heuschnupfen), Tierhaare, Insektengifte und Hausstaubmilben. Diese Allergien äußern sich auf unterschiedliche Weise: Typisch sind etwa Hautreaktionen (Rötung, Ausschlag, Juckreiz), Atemwegsbeschwerden wie Schnupfen, Niesen und Husten oder Verdauungsprobleme nach dem Essen. Im Extremfall kann es sogar zu Atemnot und Kreislaufproblemen (allergischer Schock) kommen.
Allergien und Unverträglichkeiten von Kindern müssen in unserer Kita ärztlich attestiert sein, damit wir sie bei der Betreuung und Verpflegung berücksichtigen können.
Wir betreuen in unseren Einrichtung immer mal wieder Kinder mit einer Anaphylaxie. Darunter versteht man die schwerste Form einer akuten allergischen Sofortreaktion, die potenziell lebensbedrohlich sein kann und sofortiges Handeln erfordert. Mehr dazu findest du im Bereich „Teilhabe & Inklusion“, weil es sich bei dieser Diagnose meist um Kinder mit einem Anspruch auf einen erhöhten bzw. wesentlich erhöhten Förderbedarf handelt. Mehr dazu findest du hier: Teilhabe_Inklusion
Ärztliche Bestätigung notwendig
- Nur Allergien oder Unverträglichkeiten, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sind, werden berücksichtigt.
- Von Eltern selbst diagnostizierte oder vermutete Unverträglichkeiten (z. B. „Wir glauben, unser Kind verträgt kein Gluten“) können nicht berücksichtigt werden.
- In diesen Fällen informieren wir die Eltern freundlich darüber, dass eine ärztliche Abklärung notwendig ist, wenn Rücksichtnahme in der Kita gewünscht wird.
Kommunikation und Kennzeichnung
- Liegt ein ärztliches Attest vor, erfolgt eine Absprache mit der Küche über die entsprechenden Lebensmittel oder Zubereitungsarten.
- Egal, wem die Unvertäglichkeit bekannt wird, pädagogische Koordination, Erzieher:in, Küchenkraft: Die Info muss sofort weitergegeben werden an die Leitung und das betreuende Team. Bitte nie darauf verlassen, dass die Eltern oder gar das Kind das schon an allen wichtigen Stellen ansprechen.
- Alle Betreuungspersonen, auch Praktikant:innen und ggf. einspringende Mitarbeitende aus anderen Kitas, müssen informiert werden.
- Im Essensraum wird gut sichtbar ein Zettel mit dem Vornamen des Kindes und einem deutlichen Hinweis angebracht, z. B.:
→ *„Achtung: Henry verträgt keine Laktose (enthalten in Milchprodukten aller Art).“*
- Wenn es sich um eine Hautunverträglichkeit handelt (z. B. gegenüber Seife oder Cremes), erfolgt die Kennzeichnung im Badezimmer, z. B.:
→ *„Achtung: Isabelle verträgt die Seife XY nicht.“*
Datenschutz beachten
- Aus Datenschutzgründen verwenden wir nur den Vornamen des Kindes.
- Die Hinweise dürfen nicht fotografiert oder nach außen kommuniziert werden.
Allergie vs. Unverträglichkeit - Wo liegt der Unterschied?
Quelle: Wichtelakademie 1)
Nicht jede Reaktion auf ein Lebensmittel ist eine echte Allergie. Wichtig ist der Unterschied zwischen Nahrungsmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. Bei einer Allergie reagiert das Immunsystem über und kann selbst kleinste Mengen des Auslösers nicht tolerieren; bei einer Unverträglichkeit hingegen steckt nicht das Immunsystem hinter den Beschwerden. Ein Beispiel: Eine Laktose-Intoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit) führt „nur“ zu Verdauungsproblemen, während eine Kuhmilch-Allergie heftige immunologische Symptome wie Hautausschlag oder Atemnot auslösen kann.
Ob eine Allergie oder Unverträglichkeit vorliegt, lässt sich nur durch eine ärztliche Diagnose sicher feststellen. Eltern sollten bei Verdacht unbedingt mit dem Kinderarzt Rücksprache halten und einen Allergietest durchführen lassen. Der Arzt kann dabei die genaue Ursache ermitteln und eine Bescheinigung ausstellen. In diesem Attest werden alle wichtigen Informationen festgehalten – etwa welche Nahrungsmittel strikt gemieden werden müssen, ob ein erhöhtes Anaphylaxie-Risiko besteht und ob ein Notfallmedikament (z. B. ein Adrenalin-Autoinjektor) in der Kita hinterlegt werden sollte. Mit einer solchen ärztlichen Bestätigung (oft auch Allergiepass genannt) ist sichergestellt, dass die Kita genau über die Allergie bzw. Unverträglichkeit des Kindes informiert ist und entsprechende Vorkehrungen treffen kann.