elternvertretung

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Elternvertretung in den SpielRaum-Kitas

Zeitpunkt der Wahl

In den ersten Wochen jedes neuen Kitajahres findet der erste Elternabend in jeder SpielRaumkita statt. Während dieses Elternabends findet die Wahl der Elternvertreter:innen statt.

Information der Eltern vorab

Die Familien werden mit der Einladung zum Elternabend durch die Kita vorab über die bevorstehende Wahl informiert. Ebenfalls findet sich ein Wiki-Link zu diesem Artikel in dieser Einladung.

Ablauf der Wahl

Es werden beim ersten Elternabend im Kitajahr Elternvertretungen für ein Jahr gewählt. Die Elternvertretung der Kita ist im §14 KitaFÖG geregelt. In Kitas über 45 Kindern pro Gruppe bis zu zwei Elternsprecher:innen, in Kitas unter 45 Kindern für die ganze Kita bis zu zwei Elternsprecher:innen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können es auch mehrere sein.

Ob die Wahl geheim oder offen oder auf ganz andere Art und Weise veranstaltet wird, entscheiden die Eltern. Sie entscheiden auch, ob anwesende Pädagog:innen mitwählen dürfen, oder ob jede Familie nur eine oder mehrere Stimmen hat.

Empfehlung:

  • Jede Familie hat eine Stimme pro Kind, das in der Kita betreut wird
  • Jede:r Elternvertreter:in wird einzeln in einer Abstimmung per Handzeichen gewählt
  • Es gilt die einfache Mehrheit.

Elternausschuss

Was ist ein Elternausschuss?

Einrichtungen, mit mehr als 45 Kindern, können einen Elternausschuss (gemäß § 14 Abs. 3 KitaFöG) bilden.

Wer ist im Elternausschuss?

Der Elternausschuss besteht aus Elternvertreter*innen, die von Eltern in der Elternversammlung (Elternabend) gewählt wurden.

Was macht der Elternausschuss?

* Listenpunkt Im Elternausschuss treffen sich alle Elternvertreter*innen * Listenpunkt Hier können alle Themen besprochen und ausgetauscht werden, die den Elternvertreter*innen unter den Nägeln brennen * Listenpunkt Wichtige Themen, die z.B. die Mehrheit betreffen, können für den Kita-Ausschuss geplant werden

Ein Elternbeirat ist auf Wunsch und Anforderung der Eltern zu bilden, wenn der Träger der Kita mehr als eine Einrichtung unterhält. Der Elternbeirat ist vom Träger über wesentliche, die Gesamtheit der Einrichtungen des Trägers betreffende, Angelegenheiten zu informieren und zu hören. Der Elternbeirat hat die Möglichkeit eine:n Trägervertreter:in einzuladen.

Mit dem Verschicken des Protokolls des Elternabends werden die Familien über das Wahlergebnis informiert. Die Kitaleitung informiert den Träger (pädagogische Koordination) über die Wahlergebnisse der Elternsprecher:innenwahl. Die Elternsprecher:innen fertigen für die Familien einen Aushang an, auf dem sie für alle sichtbar sind.

Der/die Hauptelternvertreter:in meldet der Kitaleitung die Wahlergebnisse (Kita-Ausschuss, Elternbeirat, BEAK Vertreter:innen).

Tipp: Gewählte BEAK Vertreter:innen können sich auch direkt beim BEAK melden.

Es werden in jeder Einrichtung Elternvertreter*innen gewählt, welche die Interessen der Eltern in der Kita vertreten sollen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es hier nur selten um eine Interessenvertretung von reinen Elterninteressen gegenüber der Kita gehen soll, sondern vielmehr auch Eltern in der Regel Interesse an guten Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit haben und diese gemeinsam mit den Fachkräften gegenüber der Öffentlichkeit (z.B. der Senatsverwaltung, den Jugendämtern, dem Bezirk) vertreten möchten.

  • das Amt gilt für ein ganzes Kitajahr
  • die Menge der Elternsprecher*Innen bildet den Elternausschuss
  • (Vertreter*Innen aus jeder Kitagruppe sind wünschenswert)
  • der Elternausschuss trifft sich und bespricht wichtige Themen
  • auf Wunsch können wir mit dem Elternausschuss der anderen Kitas einen Elternbeirat gründen
  • eine/n Elternsprecher*In entsenden wir zu regelmäßigen Treffen des Bezirkelternausschusses für Kitas
  • mit der Kitaleitung, Kitamitarbeitern*Innen und Trägervertreterinnen treffen wir uns zum Kitaauschuss (der erste wird von der Kitaleitung einberufen)
  • zusätzlich können wir uns in regelmäßigen Abständen mit der Kitaleitung treffen, um Dinge zu besprechen und uns auszutauschen

Die Elternsprecher:innen treffen sich als Elternausschuss (darin sitzen dann nur die Eltern) und besprechen ihre Vorstellungen von Kita-Arbeit, die sie in Kita-Ausschusssitzungen einbringen. Diese sind nur in Kitas ab 45 Kindern obligatorisch, wenn die Elternvertreter:innen es wünschen, finden diese Zusammenkünfte aber auch in unseren kleineren Kitas statt. Die Elternvertreter*innen stimmen sich auf Elternausschusssitzungen bezüglich der Themen ab. Zweimal jährlich bei der Kita-Ausschuss-Sitzung gesellt sich die Kita-Leitung oder eine andere Mitarbeitende in Vertretung zu den Eltern. Der Kita-Ausschuss wird mit Themen durch die Elternvertreter*innen mindestens vier Wochen im Voraus einberufen.

Diese Sitzungen finden in Kitas formal zweimal jährlich statt, aber auch zwischendurch haben die pädagogischen Fachkräfte ein offenes Ohr für Elternanliegen.

  • Die Elternsprecher:innen der Kita wählen aus ihrer Mitte eine:n Hauptelternvertreter:in.
  • Trägerübergreifend kann ein Elternbeirat gebildet werden: Dieser setzt sich aus dem Hauptelternvertreter:innen zusammen. Es muss keinen Elternbeirat geben, sondern nur dann, wenn die Eltern sich das wünschen.
  • Der oder die Hauptelternvertreter:in kann auch die Kita im BEAK vertreten. Der Bezirkselternausschuss ist ein Gremium, indem sich Eltern aus den Kitas des Bezirkes Mitte treffen und austauschen. Dort vertreten sie die Interessen der Kita-Kinder in den bezirklichen Gremien und verschaffen ihnen dadurch Gehör. Die gewählten Hauptelternsprecher:innen melden sich beim BEAK und werden dann vom BEAK-Mitte eingeladen, um über aktuelle Kita-Themen zu berichten und zu diskutieren. EMail Adresse: beakmitte@leakberlin.onmicrosoft.com
  • Vom BEAK aus können sich Eltern in den LandesElternAusschussKita (LEAK) Berlin, dem gesetzlichen Gremium für alle Belange rund um die Berliner Kitas. Egal ob Eigenbetrieb des Landes Berlin, freier Träger, kirchliche Einrichtung oder Elterninitiative: Der LEAK vertritt alle Familien und die Bezirkselternausschüsse auf der Landesebene. Ausführliche Informationen erhalten alle Eltern/ Angehörigen der Kinder unter http://www.leak-berlin.de
  • Innerhalb dieser Gremienarbeit sind die Elternvertreter*innen alleine verantwortlich, nicht die Kitaleitung und auch nicht der Träger. Sie müssen sich hier selbst organisieren. Der Träger GenerationenRaum begrüßt dieses Engagement der Eltern ausdrücklich.

Gesetzlich wird die Elternbeteiligung im KitaFög unter § 14 geregelt. § 14 Elternbeteiligung (1) In Tageseinrichtungen ist die Zusammenarbeit des Fachpersonals mit den Eltern zu gewährleisten. Die Fachkräfte sind verpflichtet, die Eltern regelmäßig über die Entwicklung ihrer Kinder in der Tageseinrichtung zu informieren. Hospitationen von Eltern, ihre Anwesenheit während der Eingewöhnungsphase und ihre Beteiligung an gemeinsamen Unternehmungen sind zu fördern. (2) Die Eltern sind in Fragen der Konzeption und deren organisatorischer und pädagogischer Umsetzung in der Arbeit der Tageseinrichtungen zu beteiligen. Hierzu gehören auch Maßnahmen oder Entscheidungen, die zu finanziellen Belastungen der Eltern führen. Die Fachkräfte erörtern mit den Eltern die Grundlagen, Ziele und Methoden ihrer pädagogischen Arbeit. (3) Die Eltern der Kinder einer Tageseinrichtung im Sinne von § 3 Abs. 2 und 3, in Einrichtungen mit mehr als 45 Kindern die Eltern der jeweiligen Gruppe, bilden die Elternversammlung. Jede Elternversammlung wählt für die Dauer eines Jahres bis zu zwei Elternvertreter oder Elternvertreterinnen und bis zu zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Elternausschuss gebildet, welcher sich aus den gewählten Elternvertretungen der Gruppen zusammensetzt. Bei Trägern mit mehr als einer Tageseinrichtung ist auf Wunsch der Elternversammlungen ein Elternbeirat zu bilden, für den jeder Elternausschuss, sofern ein solcher in der jeweiligen Einrichtung nicht besteht, die Elternvertretung, ein Mitglied wählt. (4) Die Elternversammlungen, die Elternvertretung und die Elternausschüsse dienen der gegenseitigen Information sowie der Beteiligung in Angelegenheiten im Sinne der Absätze 1 und 2. Sie haben die Aufgabe, die Leitung der Tageseinrichtung zu beraten. Die Elternausschüsse oder, sofern solche nicht bestehen, die jeweilige Elternvertretung können von dem Träger und dem Fachpersonal Auskunft über wesentliche, die Tageseinrichtung betreffende Angelegenheiten verlangen. Die Elternbeiräte sind vom Träger über wesentliche, die Gesamtheit der Tageseinrichtungen betreffende Angelegenheiten zu informieren und zu hören. (5) Die Elternvertreter und Elternvertreterinnen einer Kindertageseinrichtung wählen spätestens bis Ende November eines Jahres aus ihrer Mitte eine Vertretung und eine Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss. Der Träger übermittelt die Namen und Anschriften der gewählten Personen dem jeweiligen Bezirkselternausschuss. (6) In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Kindertagesstättenausschuss gebildet, der an den wichtigen, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken hat. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und aus dem Kreis der Eltern gewählt werden. Ihm gehört auch ein Vertreter des Trägers an.

  • In der Gruppe sind sie Ansprechpartner*innen des pädagogischen Personals
  • Ansprechpartner*innen für Eltern aus der Gruppe
  • Unterstützen der Kommunikation, Weiterleitung von Infos Kita/Gruppen-Päds  Eltern, Eltern  Kita/Gruppen-Päds
  • Diskussion über Grundlagen, Ziele, Methoden der pädagogischen Arbeit bei Elternabenden
  • regelmäßige Treffen und Austausch mit der Kitaleitung
  • Organisatorische Umsetzung des Konzepts wird gemeinsam erarbeitet, insbesondere Dinge, die finanzielle oder andere organisatorische Folgen haben
  • Mit-Organisation gemeinsamer Aktivitäten, z.B. Feste, Aktionstage, Elternabende
  • Anbringung einer Information mit Namen und Fotos an der Pinnwand der Kita und Angebot einer Kontaktmöglichkeit

Diese Verantwortlichkeiten werden zu jeder neuen Legislaturperiode der Elternvertreter*innen festgelegt. Je nach den Zielen für das Kitajahr können weitere Aufgaben hinzukommen. Am Besten werden alle Aufgaben schriftlich festgehalten.

  • elternvertretung.1694009372.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2024/09/11 09:39
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