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Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden unserer Kita unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet: Informationen, die im Rahmen der Arbeit über Kinder, Familien oder Kolleg:innen bekannt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden – weder mündlich noch schriftlich oder digital.

  • Angaben zur Gesundheit der Kinder (z. B. Allergien, chronische Krankheiten, Förderbedarfe)
  • Familiäre Hintergründe (z. B. Trennung, Sorgerecht, finanzielle Notlagen)
  • Beobachtungen zum Verhalten der Kinder oder Erziehungsfragen
  • Interna aus dem Team oder dem Träger
  • Informationen dürfen innerhalb unseres Trägers nur weitergegeben werden, wenn sie für die Betreuung relevant sind. Fälle kann man auch anonym besprechen.
  • Aushänge (z. B. im Essensraum oder Badezimmer) verwenden nur den Vornamen und enthalten keine medizinischen Diagnosen, sondern praktische Hinweise.
  • Aushänge dieser Art dürfen nicht fotografiert oder extern weitergegeben werden.
  • Eltern dürfen Informationen über andere Kinder grundsätzlich nicht erhalten – auch nicht aus Versehen im Gespräch oder durch sichtbare Listen.
  • Von Gesprächen - auch unter Kolleg:innen - im Bus oder im öffentlichen Raum ist Abstand zu nehmen.
  • Beobachtungen von Kindern und Notizen zu Elterngesprächen gehören nicht auf Schmierzettel oder in private Notizbücher.

Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Bitte achte bei Gesprächen mit Eltern, Kolleg:innen oder Dritten stets auf einen vertraulichen Rahmen.

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  • Zuletzt geändert: 2025/07/15 12:26
  • von ulbu